|
Warnung > Großschadenslage
Warnung bei Großschadenslagen
Großschadenslagen werden zwar von den jeweils potentiell erforderlichen Einsatz- und Hilfskräften geprobt, sind aber nicht planbar. Sie treten plötzlich auf, bedingt durch Flugzeugabstürze, Zugunglücke, Massenkarambolagen, Explosionen, Großbrände, Unwetter oder andere Ereignisse mit vielen unmittelbar Betroffenen. Die Einsatz- und Hilfskräfte sind i.d.R. schnell am Ort des Geschehens und leisten den unmittelbar Betroffenen sofortige Hilfe. Sie beginnen auch die Auswirkungen des Großschadenereignisses auf die Umwelt und die anliegende Bevölkerung zu ermitteln und sofern möglich, einzudämmen. Sofern die anliegende Bevölkerung unter signifikanter Mitleidenschaft gezogen wird, ist deren Information und Übermittlung von Verhaltensempfehlungen in kürzester Zeit zu organisieren. Die Übermittlung der Informationen und Verhaltensempfehlungen aus der Einsatzzentrale der Hilfskräfte an die von dem Großschadenereignis potentiell in Mitleidenschaft gezogene Bevölkerung ermöglicht e*Warn. |